Kind hat nach ärztlichen Behandlungsfehlern bei der Geburtshilfe Anspruch auf 250.000 Euro Schmerzensgeld (17.05.2017)

Einem Kind kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro zuzusprechen sein, nachdem es nach einer - aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler - verspätet durchgeführten Sectio mit schweren hypoxischen Hirnschäden geboren wurde und deswegen dauerhaft unter schweren Entwicklungsstörungen zu leiden hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit weitgehend das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Paderborn.

(OLG Hamm, Urteil vom 04.04.2017 - 26 U 88/16)