Keine weitere Aussetzung eines Kündigungsschutzverfahrens (26.10.2021)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das
Kündigungsschutzverfahren betreffend eine Mitarbeiterin in der Behindertenhilfe fortzuführen
ist.

(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2021 - 11 Ta 1120/21)