Keine Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten aus Mitteln der Sozialhilfe (02.01.2017)

Das Landesozialgericht Nordrhein-Westfalen hat im Eilverfahren entschieden, dass einem Empfänger von Grundsicherungsleistungen die Versorgung mit "Medizinal-Cannabisblüten" zurecht vom Sozialamt verweigert wurde. Das Gericht änderte insoweit eine zusprechende Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund.

(LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.12.2016 - L 9 SO 631/15)