Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22.04.2020 entschieden, dass für ein über 18 Jahre
altes Kind eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen Freibetrags für
den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) nicht möglich ist.
(BFH, Urteil vom 22.04.2020 - III R 61/18)