Keine Pflicht zur Anwendung tariflicher Entgeltordnung auf Lehrkräfte des Landes Berlin (25.01.2016)

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Berlin kann nicht vom Land Berlin verlangen, tarifliche Vorschriften zur Eingruppierung und Vergütung, die zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der dbb Beamtenbund und Tarifunion abgeschlossen wurden, nicht auf die Arbeitsverhältnisse der angestellten Lehrkräfte anzuwenden. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.

(ArbG Berlin, Urteil vom 16.12.2016 - 21 Ca 11278/15)