Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion (03.09.2021)

Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Bonn vom 07.07.2021 besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus.

(ArbG Bonn, Urteil vom 07.07.2021 - 2 Ca 504/21)