Keine Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung für Kita mit Notbetreuung (18.09.2020)

Eine Kita kann keine Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung beanspruchen, da sie aufgrund der Notbetreuung nicht vollständig geschlossen war. dies hat das Landgericht München I entschieden.

(LG München I, Urteil vom 17.09.2020 - 12 O 7208/20)