Führt eine bestehende Fettschürze nach massiver Gewichtsreduktion zu psychischen Leiden, muss die gesetzliche Krankenkasse dennoch keine Operation zur Bauchdeckenstraffung bezahlen. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 10.07.2017 - L 16 KR 13/17)