Energieschulden eines Grundsicherungsempfängers müssen nicht durch ein Darlehen des JobCenters aufgefangen werden, wenn sie missbräuchlich und gezielt herbeigeführt wurden und nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitslosengeld(ALG) II-Empfänger künftig keine Energieschulden mehr aufbaut. Dies kann auch dann gelten, wenn minderjährige
Kinder im Haushalt leben. Dies hat das Landessozialgericht im Eilverfahren entschieden.
(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 19.04.2016 - L 7 AS 170/16 B ER)