Keine Kostentragungspflicht des JobCenters von missbräuchlich herbeigeführten Energieschulden (21.06.2016)

Energieschulden eines Grundsicherungsempfängers müssen nicht durch ein Darlehen des JobCenters aufgefangen werden, wenn sie missbräuchlich und gezielt herbeigeführt wurden und nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitslosengeld(ALG) II-Empfänger künftig keine Energieschulden mehr aufbaut. Dies kann auch dann gelten, wenn minderjährige
Kinder im Haushalt leben. Dies hat das Landessozialgericht im Eilverfahren entschieden.

(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 19.04.2016 - L 7 AS 170/16 B ER)