Keine Gutschrift von Urlaubstagen wegen behördlicher Quarantäne-Anordnung nach Kontakt mit coronainfizierten Person (21.03.2022)

Muss ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs wegen des Kontakts zu einer coronainfizierten Person aufgrund behördlicher Anordnung in Quarantäne, so werden ihm die Urlaubstage nicht gutgeschrieben. Eine entsprechende Anwendung von § 9 BurlG kommt nicht in Betracht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.

(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.02.2022 - 1 Sa 208/21)