Keine Ghetto-Rente für Roma aus Serbien und Mazedonien (21.05.2019)

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass eine zur Zeit der NS-Besetzung 6-10 Jahre alte Frau keinen Anspruch gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Anerkennung der von ihr behaupteten Beitragszeiten und auf Zahlung einer Regelaltersrente nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) hat. Laut einem vom Sozialgericht eingeholten historischen Gutachten gab es...

(SG Berlin, Urteil vom 15.05.2019 - S 11 R 198/17)