Das Landgericht Düsseldorf hat in einer Versicherungsstreitigkeit die Klage eines Neusser Restaurantinhabers auf Zahlung von Versicherungsleistungen in Höhe von 24.000,-- € wegen einer Betriebsschließung im ersten Corona-Lockdown abgewiesen.
(LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2021 - 9 O 292/20)