Keine Einstandspflicht einer Privathaftpflichtversicherung für Mietschäden durch Katze infolge übermäßiger Beanspruchung (08.06.2016)

Die Privathaftpflichtversicherung muss nicht für den Schaden an der Mietsache einstehen, wenn Mietschäden durch übermäßige Beanspruchung nach den Versicherungsbedingungen nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Zerstört die Katze einer Mieterin unkontrolliert die Dichtgummis zu der Terrassentür, so ist der Schaden durch eine übermäßige Beanspruchung entstanden. Dies hat das Amtsgericht Offenbach entschieden.

(AG Offenbach, Urteil vom 07.05.2015 - 33 C 291/14)