Wer eine zweigeteilte Abschlussprüfung ablegt, hat für den ersten Prüfungsteil keinen Prämienanspruch wegen des erfolgreichen Bestehens einer Zwischenprüfung. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden
(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.11.2020 - L 20 AL 53/19)