Keine Arbeitgeberhaftung wegen Unterlassens der Geltendmachung des Pendler-Zuschusses aufgrund Corona-Pandemie (19.11.2021)

Ein Arbeitgeber haftet seinem Arbeitnehmer wegen des Unterlassens der Geltendmachung des Pendler-Zuschusses aufgrund der Corona-Pandemie nicht, wenn der Anspruch rechtlich zweifelhaft ist. Der Arbeitgeber muss sich nicht dem Risiko einer Haftung gegenüber dem Staat aussetzen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.09.2021 - 5 Sa 65/21)