Keine Anrechnung von Tätigkeiten im Beamtenverhältnis als Beschäftigungszeiten (29.06.2017)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, dass Beamtenverhältnisse nicht in die Beschäftigungszeit des § 34 Abs. 3 TV-L* einbezogen werden.

(BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 6 AZR 364/16)