Keine abhängige Beschäftigung: Dozent an Weiterbildungsinstitut ist selbstständig tätig (07.09.2017)

Wer als Dozent bei einem Weiterbildungsinstitut tätig wird, übt dieses Tätigkeit als Selbstständiger aus, wenn keine weitergehende Eingliederung in die Organisation des Weiterbildungsinstituts besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

(SG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2017 - S 5 R 6159/14)