Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz (31.05.2022)

In der Insolvenz des Arbeitgebers besteht kein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers. Ist ein solcher Anspruch vor Insolvenzeröffnung bereits gegenüber dem Schuldner entstanden, erlischt er mit Insolvenzeröffnung, so das Bundesarbeitsgericht. Die Insolvenzordnung bindet durch § 108 Abs. 1 InsO den Insolvenzverwalter nur an bereits vom Schuldner begründete Arbeitsverhältnisse, kennt jedoch...

(BAG, Urteil vom 25.05.2022 - 6 AZR 224/21)