Kein weltweiter kostenloser Auslandskrankenversicherungsschutz für gesetzlich Versicherte (19.05.2015)

Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Begründung und Durchführung einer weltweiten Auslandskrankenversicherung keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Betriebskrankenkassen dürfen daher nicht mit privaten Versicherungsunternehmen den Auslandskrankenversicherungsschutz ihrer Mitglieder vertraglich regeln.

(Hessisches LSG, Urteil vom 23.04.2013 - L 1 KR 337/12 KL und L 1 KR 17/14 KL)