Kein Versicherungsschutz für ein Krankenhaus wegen eingeschränkten Betriebes während der Corona-Pandemie (25.07.2023)

Das Landgerichts Frankfurt am Main hat entschieden, dass einer Klinik keine Entschädigung gegen ihre Versicherung aus einer sog. Betriebsschließungsversicherung zusteht, wenn die Klinik ihre Leistungen aufgrund der „Fünften Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus“ der Hessischen Landesregierung einschränken musste.

(LG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.06.2023 - 2-08 O 210/22)