Kein Versicherungsschutz durch Unfallzusatzversicherung bei Beinamputation aufgrund Risikoausschlussklausel (31.01.2017)

Ein Versicherungsschutz durch eine Unfallzusatzversicherung besteht dann nicht, wenn eine Risikoausschlussklausel regelt, dass Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen nicht versichert sind. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Patientin während einer Operation aufgrund des medizinischen Eingriffs ein Bein verliert. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.

(OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.07.2014 - 5 U 89/13)