Die Teilnahme an einer vom Arbeitgeber organisierten und finanzierten Sportveranstaltung ist nicht in jedem Fall eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Wiesbaden hervor.
(SG Wiesbaden, Urteil vom 20.11.2017 - S 32 U 34/14)