Kein Unfallversicherungsschutz für psychische Folgen eines Unfalls unabhängig von ihrer medizinischen Nachvollziehbarkeit (16.09.2022)

Nach den Allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung (AUB 2008) sind
krankhafte Störungen in Folge psychischer Reaktionen vom Versicherungsschutz
ausgenommen, auch wenn sie durch den Unfall verursacht wurden. Für diesen
Leistungsausschluss ist es unerheblich, ob sich die psychischen Reaktionen als
medizinisch nicht nachvollziehbare Fehlverarbeitung darstellen, hat das Oberlandesgericht
Frankfurt am Main (OLG) nun entschieden und Ansprüche wegen einer...

(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.07.2022 - 7 U 88/21)