Kein Unfallversicherungsschutz auf Wegen zur Nahrungsaufnahme innerhalb der eigenen Wohnung für Beschäftigte in einem "home office" (06.07.2016)

Liegt der Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung und verletzt sich der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme innerhalb der Wohnung aus, so liegt hier kein Arbeitsunfall vor. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

(BSG, Urteil vom 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R)