Beschäftigte der Reinigungsbranche, die bei der Durchführung der Arbeiten eine sogenannte
OP-Maske tragen, haben keinen Anspruch auf einen tariflichen Erschwerniszuschlag. Dies hat
das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2021 - 17 Sa 1067/21)