Kein Schutz durch Teilkaskoversicherung für Fahrzeugschäden durch herabfallenden Ast einen Tag nach einem Sturm (20.02.2017)

Eine Teilkaskoversicherung deckt nicht die Fahrzeugschäden ab, die durch einen herabfallenden Ast einen Tag nach einem Sturm entstehen. In diesem Fall ist der Sturm nicht die einzige oder letzte Ursache für den Kfz-Schaden und es fehlt somit an der unmittelbaren Einwirkung des Sturms auf das Fahrzeug. Eine von Naturgewalten begründete Mitursächlichkeit wird nur durch eine Vollkaskoversicherung...

(AG Bremen, Urteil vom 16.01.2015 - 7 C 323/14)