Kein Schmerzensgeldanspruch wegen Behandlungsfehler bei Kündigung des Behandlungsvertrags ohne Einräumung einer Nachbesserungsmöglichkeit (23.08.2017)

Wird eine zahnärztliche Behandlung fehlerhaft durchgeführt, begründet dies dann keinen Schmerzensgeld- oder Schadensersatzanspruch, wenn der Patient den Behandlungsvertrag kündigt, ohne dem Arzt die Möglichkeit einer zumutbaren Nachbesserung einzuräumen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

(OLG Köln, Beschluss vom 23.05.2016 - 5 U 161/15)