Kein Schadensersatz auf Basis der Kosten für Reparatur in externer Werkstatt bei Reparatur des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs in eigener Werkstatt (27.07.2021)

Wird das bei einem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug in der Werkstatt des Unfallgeschädigten repariert, so können nur dann die Kosten eine externen Werkstatt dem Schadensersatz zugrunde gelegt werden, wenn die Werkstatt ebenfalls für Reparaturen von Fremdfahrzeugen verwendet wird. Voraussetzung ist aber, dass aufgrund der Reparatur keine Fremdaufträge angenommen werden konnten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

(OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.06.2021 - 1 U 142/20)