Kein Erstattungsanspruch des Jobcenters bei rückwirkender Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (09.12.2015)

Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass ein ehemals Hilfebedürftiger keine Leistungen des SGB II-Trägers unter Verweis auf zugeflossene Rentennachzahlung an das Jobcenter erstatten muss. Allein aus der nachträglichen Feststellung voller Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger folgt nach Auffassung des Gerichts nicht, dass das Arbeitslosengeld II zu Unrecht bewilligt wurde.

(SG Gießen, Urteil vom 17.11.2015 - S 22 AS 590/14 PKH)