Kein Anspruch auf Versicherungsschutz bei Verkehrsunfall aufgrund alkoholbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit (24.10.2014)

Verursacht ein Autofahrer im Zustand der alkoholbedingten absoluten Fahruntüchtigkeit einen Verkehrsunfall, so hat er den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt. Die Versicherung ist in einem solchen Fall berechtigt ihre Leistung zu kürzen. Liegt die Blut­alkohol­konzentration weit über der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit, so kann die Versicherung in der Regel die Leistung sogar vollständig...

(LG Dortmund, Urteil vom 27.02.2014 - 2 O 370/13)