Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Bezieher von SGB II-Leistungen keinen Anspruch auf Mehrbedarf nach dem SGB II für Kosten anlässlich einer Fahrten zu einer ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung hat.
(SG Karlsruhe, Urteil vom 14.02.2018 - S 11 AS 3439/16)