Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Corona-Test und Mehrbedarf für Ernährung durch das Jobcenter (16.04.2020)

Das Jobcenter muss weder die Kosten für einen Corona-Test zahlen noch einen Mehrbedarf für erhöhter Ernährungskosten wegen der Corona-Krise gewähren. Das hat das Sozialgericht Frankfurt am Main entschieden.

(SG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.04.2020 - S 16 AS 373/20 ER)