Kein Anspruch auf Kostenübernahme der Schülerbeförderung zur Privatschule (03.04.2020)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Schülerbeförderungskosten zu einer Privatschule nicht übernommen werden müssen, wenn sich deren Profil nicht wesentlich von einer staatlichen Schule unterscheidet und der einzige Unterschied in der Zusammensetzung der Schülerschaft besteht.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 11.02.2020 - L 7 BK 2/19)