Unter bestimmten Bedingungen muss das Jobcenter Berufskleidung für Schüler übernehmen. Wie Kleidung zu beurteilen ist, die auch privat getragen werden kann, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem aktuellen Beschluss klargestellt.
(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 15.04.2020 - L 11 AS 922/18 BZB)