Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Alltagskleidung als Berufsbekleidung (24.06.2020)

Unter bestimmten Bedingungen muss das Jobcenter Berufskleidung für Schüler übernehmen. Wie Kleidung zu beurteilen ist, die auch privat getragen werden kann, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem aktuellen Beschluss klargestellt.

(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 15.04.2020 - L 11 AS 922/18 BZB)