Kein Anspruch auf Erhalt von Versicherungsleistungen bei mit erheblicher Wahrscheinlichkeit vorgetäuschtem Versicherungsfall (23.02.2017)

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Versicherer einen aus einem vermeintlichen Einbruch mit Vandalismus an einer Autowaschstraße entstandenen Sachschaden dann nicht ersetzten, wenn er Tatsachen beweisen kann, nach denen der Versicherungsfall mit erheblicher Wahrscheinlichkeit vorgetäuscht wurde.

(OLG Hamm, Urteil vom 02.12.2016 - 20 U 16/15)