Besucht ein Kind eine öffentlich geförderte Einrichtung, besteht kein Anspruch auf Betreuungsgeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
(SG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2016 - S 9 EG 4324/15)
Besucht ein Kind eine öffentlich geförderte Einrichtung, besteht kein Anspruch auf Betreuungsgeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
(SG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2016 - S 9 EG 4324/15)