Die bereits begonnene Betriebsratswahl bei dem Fahrradlieferdienst „Gorillas“ kann fortgesetzt
werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.11.2021 - 13 TaBVGa 1534/21)
Die bereits begonnene Betriebsratswahl bei dem Fahrradlieferdienst „Gorillas“ kann fortgesetzt
werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.11.2021 - 13 TaBVGa 1534/21)