Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass Nachforderungen von Betriebskosten für eine von einem Leistungsempfänger ehemals bewohnte Wohnung vom Jobcenter zu übernehmen sind.
(SG Detmold, Urteil vom 28.11.2017 - S 23 AS 1759/16)
Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass Nachforderungen von Betriebskosten für eine von einem Leistungsempfänger ehemals bewohnte Wohnung vom Jobcenter zu übernehmen sind.
(SG Detmold, Urteil vom 28.11.2017 - S 23 AS 1759/16)