Jobcenter muss Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen übernehmen (15.01.2018)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen vom Jobcenter zu übernehmen sind.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 11.12.2017 - L 11 AS 349/17)