Jobcenter muss Kosten für Möbel nach willentlicher Aufgabe des Hausstands für Auslandsaufenthalt nicht ein zweites Mal übernehmen (02.03.2016)

Wer seinen durch den Grundsicherungsträger finanzierten Hausstand bei einem Umzug ins Ausland willentlich aufgibt, kann bei späterer Rückkehr keine erneute Kostenübernahme verlangen. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden.

(SG Wiesbaden, Entscheidung - S 33 AS 300/13)