Das Jobcenter muss im Falle eines pandemiebedingten Hausschulunterrichts die Kosten für einen Computer und Drucker als Mehrbedarf übernehmen. Jedoch ist dem Leistungsempfänger zumutbar, gebrauchte Geräte zu verwenden. Dies hat das Landessozialgericht Thüringen entschieden.
(Thüringer LSG, Beschluss vom 08.01.2021 - L 9 AS 862/20 B ER)