Jobcenter muss keine Miete für Scheinverträge zahlen (03.06.2020)

Das Jobcenter muss nur dann Miete für Grundsicherungsempfänger übernehmen, wenn die tatsächlichen Kosten offengelegt werden. Wie verdeckte Mietverhältnisse unter Verwandten zu beurteilen sind, hatte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem Eilbeschluss zu entscheiden.

(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 25.05.2020 - L11 AS 228/20 B ER)