Das Jobcenter muss nur dann Miete für Grundsicherungsempfänger übernehmen, wenn die tatsächlichen Kosten offengelegt werden. Wie verdeckte Mietverhältnisse unter Verwandten zu beurteilen sind, hatte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem Eilbeschluss zu entscheiden.
(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 25.05.2020 - L11 AS 228/20 B ER)