Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass das Computerprogramm "Heikos 2.0" der Stadt Heilbronn zur Berechnung angemessener Heizkosten ungeeignet ist und das Jobcenter eine Bezieher von Hartz IV-Leistungen daher Heizkosten nachzahlen muss.
(SG Heilbronn, Urteil vom 23.06.2016 - S 15 AS 2759/12)