Jobcenter muss FFP2-Masken nicht bezahlen (18.05.2021)

Bezieher von Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) haben keinen Anspruch auf zusätzliche
Leistungen für den Kauf von FFP2-Masken. Dies entschied in einem einstweiligen
Rechtsschutzverfahren der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts und bestätigte
damit die Entscheidung des Sozialgerichts Gießen.

(Hessisches LSG, Beschluss vom 17.05.2021 - L 9 AS 158/21 B ER)