Das Sozialgericht Leipzig hat entschieden, dass durch das Jobcenter die vollen Kosten einer Wohnung zu übernehmen sind, wenn diese von einer Lebensgemeinschaft aus einem Deutschen und einer EU-Ausländerin bewohnt wird und letztere einkommens- und vermögenslos ist.
(SozG Leipzig, Urteil vom 10.10.2016 - S 17 AS 1584/13)