Jobcenter muss Anschaffungskosten für Schulbücher als Härtefall-Mehrbedarf erstatten (17.09.2019)

Die Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern sind als Härtefall-Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II vom Jobcenter zu erstatten. Der Erstattungsanspruch kann dabei auch im Eilverfahren geltend gemacht werden, ohne dass eine Eilbedürftigkeit besteht. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.

(SG Düsseldorf, Beschluss vom 05.08.2019 - S 35 AS 3046/19 ER)