Das Sozialgericht Gießen hat darauf verwiesen, dass es keine medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse im Sinne einer gesicherten herrschenden Ansicht gibt, nach denen die Anerkennung einer Hüfterkrankung bei Handballspielern als Berufskrankheit im Verfahren nach § 9 Abs. 2 SGB VII in Betracht kommt. Liegt zwischen Aufnahme der versicherten Tätigkeit als professioneller Handballer und der erstmaligen Diagnose...
(SG Gießen, Urteil vom 10.11.2017 - S 1 U 28/16)