Hitzewelle: Sozialamt muss Kosten für Verdunklungsvorhänge nicht übernehmen (10.03.2020)

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass entschieden, dass eine Sozialhilfeempfängerin keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Verdunklungsvorhänge in Höhe von rund 1.700 Euro gegen das Sozialamt der Stadt Leverkusen hat.

(SG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2019 - S 17 SO 303/19 ER)