Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in dem Eilverfahren der Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main abgeändert und den
Piloten-Streik der Vereinigung Cockpit e.V. in zweiter Instanz untersagt.
(Hessisches LAG, Urteil vom 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15)