Hessisches Landesarbeitsgericht untersagt Lufthansa-Streik der Vereinigung Cockpit e.V. (09.09.2015)

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in dem Eilverfahren der Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main abgeändert und den
Piloten-Streik der Vereinigung Cockpit e.V. in zweiter Instanz untersagt.

(Hessisches LAG, Urteil vom 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15)