Hausratsversicherung muss nach Einbruch nicht immer auch vollen gestohlenen Bargeldbetrag ersetzen (01.03.2017)

Wer zu Hause Bargeld hortet, muss in bestimmten Fällen damit rechnen, dass nach
einem Einbruchsdiebstahl von der Hausratsversicherung nicht der volle gestohlene
Bargeldbetrag erstattet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.

(OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.01.2017 - 5 U 162/16)